|
Diese Webseite beantwortet häufige Fragen (FAQs) zum Studiengang Informationstechnik / Technische Informatik (ITTI). Sie versucht dadurch, öfters auftretende Fragen auf unbürokratische Weise zu beantworten; zugleich kann diese Webseite aber nicht an die Stelle einer förmlichen Entscheidung des Prüfungsausschusses treten, wo eine solche laut Prüfungsordnung vorgesehen ist, ebenso kann sie nicht in die Regelungen der Prüfungsordnung eingreifen. Insofern ist diese FAQ Liste ``nur'' eine inoffizielle Information, maßgeblich ist immer die Prüfungsordnung.
Letztes Änderungsdatum dieser FAQ: 12. Oktober 2004
Schreiben Sie eine eMail an cap@informatik.uni-rostock.de. Die Frage wird beantwortet und, wenn sie von allgemeinem Interesse ist, in dieses FAQ aufgenommen. Eine akademische Arbeit sollte sich nicht an Seitenzahlen, sondern an Inhalten orientieren. Die Frage ist daher schwer pauschal zu beantworten. Erster Ansprechpartner in dieser Frage ist immer der jeweilige Betreuer der Arbeit. Jedenfalls orientiert sich die Länge der Bachelorarbeit (wie auch der Studienarbeit und der Masterarbeit) an dem dafür zur Verfügung stehenden Zeitraum. Dieser beträgt bei der Bachelorarbeit 2 Monate. Der Rahmen von 30 - 50 Seiten kann übrigens eine grobe Richtlinie sein. Das Forschungsseminar soll in das wissenschaftliche Arbeiten einführen. Es ist sinnvoll, das Forschungsseminar an dem Lehrstuhl zu besuchen, an dem auch die Bachelorarbeit bzw. die Masterarbeit geschrieben wird. Beachten Sie bitte, daß für das Forschungsseminar auch ein Testat (qualifizierter Schein, Note) erforderlich ist. Da das Forschungsseminar laufend wechselnde Themen hat, kann das Forschungsseminar eines Lehrstuhls in mehreren Semestern besucht werden und jeweils auf Leistungspunkte angerechnet werden. Ja. Es ist erforderlich, daß Sie sich im Studienbüro auf einem dort erhältlichen Formblatt eintragen und dort Name und Adresse des Unternehmens und eines Ansprechpartners in der Firma hinterlassen. Derzeit gibt es im Zweig Technische Informatik die folgenden Zuständigkeiten: Bachelor: Rechnerarchitektur | Tavangarian | Bachelor: Rechnernetze und Kommunikation | Cap | Bachelor: Anwendungen der Technischen Informatik | Cap | Master: Technische Informatik | Cap | Master: Anwendungen der Technischen Informatik | Cap | Master: Praktische Informatik / Datenbanken | Heuer | Master: Praktische Informatik / Softwaretechnik | Forbrig |
Hier sind Sie frei, aus dem Angebot des Studienplans nach Ihrem Interesse etwas auszuwählen. Diese Freiheit hat auch ihren Preis: Sie müssen (und sollen) sich hier um ein Fach Ihrer Wahl bemühen. Wir versuchen eine terminliche Koordination mit den anderen Fachgebieten, können aber nicht immer eine völlige Überschneidungsfreiheit für alle Varianten garantieren. Natürlich - und im Interesse eines guten Studienerfolgs ist das auch ganz zweckmäßig. Es ist dabei zu beachten, daß manche Lehrveranstaltungen Vorkenntnisse voraussetzen können (zB: Praktika) und daß manche Prüfungen Zulassungsvoraussetzungen haben. Sie können auch Lehrveranstaltungen der Master-Stufe bereits in der Bachelor-Stufe hören und sich dann anrechnen lassen. Eine Lehrveranstaltung kann natürlich nicht in beiden Stufen (also doppelt) angerechnet werden. Es liegt an Ihnen, den Prüfern und dem Studienbüro die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen. Bachelor und Master sind akademische Titel, die der angelsächsischen Unterrichtstradition entsprechen. Sie führen mit dem Bachelor etwas früher zu einem ersten akademischen Abschluß als das Diplom-System. Zusammen mit studienbegleitenden Prüfungen und Leistungspunkten verspricht sich die Politik davon ein zügigeres Studium und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit.
Der Master-Abschluß (an einer Universität) ist in seiner Wertigkeit mit dem Diplom gleichwertig.
Der Bachelor eine ausreichende Qualifikation für den gehobenen Dienst und der Master eine ausreichende Qualifikation für den höheren Dienst im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Hierzu liegen dem Prüfungsausschuß Dokumente der Konferenz der Innenminister und der Kultusminister vor.
In der Wirtschaft wird sich das neue Unterrichtssystem vermutlich rasch durchsetzen, man erwartet sich auch etliche Vorteile davon. Bei Rückfragen betreffend der Wertigkeit des Abschlußes, welche vereinzelt noch manchen Institutionen nicht ganz klar ist, bitte um Information an den Prüfungsausschuß, der dann informierend tätig wird. Typischerweise im 6. Semester. Sie können damit zu Beginn oder gegen Ende des Semesters beginnen. Kann die Bachelor-Arbeit auch im 7. Semester geschrieben werden? Jede Prüfungsleistung hat in der Prüfungsordnung ein vorgesehenes Semester. Der Ablauf des Studiums ist auf diese Vorgaben hin durchgeplant. Natürlich kommt es immer wieder einmal vor, daß man eine bestimmte Prüfungsleistung nicht im dafür vorgesehenen Semester schafft. Solange die Fristen der Prüfungsordnung insgesamt nicht zu Rechtsfolgen führen (Bsp: Verlust des Prüfungsanspruchs), ist gegen einen solchen Vorschlag nichts einzuwenden.
Andererseits sollten Sie sich eine solche Entscheidung auch nicht zu leicht machen. Natürlich ist die Verlockung groß, die Bachelor-Arbeit im 7. Semester zu schreiben, dadurch haben Sie für diese Arbeit auch mehr Zeit. Wenn Sie diese Arbeit aber ganz in das 7. Semester verlagern, so gibt es ggf. Probleme, das Berufspraktikum des Master-Studiums im zeitgerechet im Wintersemester abzulegen. Die Lehrveranstaltungen des Master-Studiums sind aber wiederum an diesen Wechsel zwischen Winter- und Sommersemester orientiert. Die Vortragsseminare an der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik sind geeignete Seminare, Veranstaltungen anderer Fachbereiche können typischerweise nicht angerechnet werden. (a) Wie in den einzelnen Ordnungen angeführt, können Sie in verschiedenen Angelegenheiten Anträge an den Prüfungsausschuß (PA) stellen. Der PA tagt alle 4 Wochen. Reichen Sie Ihre Anträge bitte rechtzeitig und schriftlich im Studienbüro ein. Jeder Antrag sollte neben Ihrem Namen auch die Matrikelnummer, Adresse, Telefon, eMail sowie Informationen über Ihre Studienrichtung und die auf sie zutreffende Prüfungsordnung (alt / neu) enthalten. Bei Anträgen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen geben Sie bitte genau an, welche vorgeschriebene Prüfungsleistung durch welche abgelegte oder abzulegende Prüfungsleistung ersetzt werden soll. Einen Antrag in der Form "anbei meine 200 Seiten Unterlagen, bitte prüfen Sie doch, was Sie hiervon anrechnen können" werden wir aus Zeitgründen nicht prüfen können. Geben Sie bitte genau an, was Sie als was anerkannt haben wollen. Beachten Sie dazu auch diesen Musterantrag (Version 2). Wenn Sie, beispielsweise als Umsteiger von einem anderen Studiengang eine größere Zahl von Veranstaltungen anrechnen lassen wollen, so genügt eine tabellarische Zusammenstellung, auch die in den Musteranträgen erwähnte Zustimmung er zuständigen Fachdozenten ist in diesem Fall nicht erforderlich.. Beachten Sie bitte diesen Musterantrag (Version 1). Ein reiner Notenspiegel oder eine Liste absolvierter Module reicht nicht aus, wir benötigen die Liste absolvierter Lehrveranstaltungen inklusive Stundengerüst (also etwa 2 SWS Vorlesung und 3 SWS Praktikum).
(b) Bei allen Anträgen, bei denen eine vorgeschriebene Leistung A durch eine andere Leistung B ersetzt werden soll, ist vor der Einreichung des Antrags von den Hochschullehrern, welche die Leistungen A und B als Prüfer und / oder Vorleser verantworten, ein kurzes Statement (''genehmigt'' plus Unterschrift und Datum) einzuholen. Ziel solcher Anträge ist nicht, die Prüfungsordnung ''aufzuweichen'', sondern die Anerkennung an anderen Universitäten erworbener Leistungen zu fördern und organisatorisch nicht zu vermeidende Härtefälle abzufedern. Ein Antrag auf Ersatz einer Leistung durch eine andere wird also immer der Ausnahmefall bleiben.
(c) Stellen Sie Ihre Anträge bitte immer rechtzeitig. Bitte berücksichtigen Sie, daß sich der Ausschuß üblicherweise im Monatsrhythmus trifft und bis zur Genehmigung eines Antrags daher bis zu 4 Wochen Wartefrist notwendig werden können. Gehen Sie in Ihrer Planung nicht automatisch davon aus, daß Anträge genehmigt werden. Auch die Beratung im Studienbüro ersetzt nicht die Beschlußfassung im Ausschuß.
(d) Bitte reichen Sie die Anträge immer als unterschriebenes Papierdokument ein, das dann auch zu Ihrer Akte im Studienbüro gelegt werden kann. Als Informatiker kennen Sie außerdem die Problematik nichtauthentisierter oder gefälschter eMail Adressen.
(e) Bitte reichen Sie den Antrag persönlich im Studienbüro ein (dabei haben Sie die Chance auf eine weitere Beratung zum Antrag) oder per Post an das Studienbüro der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik, Albert Einstein Strasse 2, Stelzengang Raum 129, D-18059 Rostock ein.
(f) Die Entscheidung zu en Anträgen erreicht sie schriftlich oder per email, oder sie kontaktieren das Studienbüro direkt. Die Bedingungen, die wir im Bereich "Freiversuche" einhalten müssen, sind leider nicht einfach anzuwenden. Konkret können diese Bedingungen für das Vordiplom erst nach Ablauf des 4. Semesters geprüft werden. Die meisten Anträge werden aber früher gestellt und müssten daher mangels Voraussetzung abgelehnt werden. Um den Studierenden in ihren Anträgen entgegen zu kommen, hat sich der Prüfungsausschuß folgende Genehmigungspraxis zu eigen gemacht. Diese sei hier als generelle Richtlinie und Information angeführt, ohne daß sich daraus ein Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung für den Einzelfall ableiten läßt:
Anträge auf Freiversuche zur Notenverbesserung werden genehmigt, auch wenn die Voraussetzungen des Freiversuchs zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sind. Die Prüfung zur Notenverbesserung darf aber erst dann abgelegt werden, wenn diese Voraussetzungen alle nachgewiesen wurden. Prüfungsversuche, die vor Erfüllung dieser Bedingungen abgelegt werden (etwa durch "Erschleichung" eines Prüfungstermins bei einem Prüfer) werden ungeachtet des Ergebnisses aberkannt.
Anträge auf Freiversuche bei negativer Prüfungsleistung werden genehmigt, auch wenn die Voraussetzungen des Freiversuchs zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sind. Ein weiterer Prüfungsversuch kann sofort stattfinden. Ob die Note dieses Prüfungsversuchs jedoch nach Prüfungsordnung als Freiversuch anerkannt wird, kann ggf. aber erst später entschieden werden. Falls Sie also die Voraussetzungen für den Freiversuch nicht erfüllen können, so wird Ihnen der weitere Prüfungsversuch nicht anerkannt. Sie treten also "auf eigenes Risiko hin an".
Durch diese Genehmigungspraxis soll für die Studierenden die bestmögliche Flexibilität gewährleistet werden und die Intention des Gesetzgebers beim Freiversuch, nämlich einen raschen Studienabschluß zu fördern, beachtet werden. Gute Studierende werden dadurch zu einem raschen Abschluß des Vordiploms angeregt, schlechten Studierenden soll unbürokratisch das rasche abschließen von Fächerkomplexen ermöglicht werden. Hier wird für jede Veranstaltung gesondert entschieden und die Entscheidung in einer Liste auf dieser Seite protokolliert. Generelle Regel ist: Leistungspunkte = Summe der SWS aus Vorlesung, Übung und Praktikumsanteil der Veranstaltung, ggf. plus 1. Bei Veranstaltungen, die unter ähnlichem Namen oder Inhalt in der Prüfungsordnung stehen, wird der dort angegebene Leistungspunktewert verwendet. Zusätzlich wird der Zeitaufwand der Übungen einberechnet. Derzeit bepunktet sind: Mobile Computing (V2 U2) | Prof. Tavangarian | 4 LP | Netzbasierte DV (V2 U2) | Prof. Tavangarian | 4 LP |
In der Regel wird dabei an der anderen Hochschule ein sogenanntes Learning Agreement unterzeichnet. Reichen Sie möglichst frühzeitig das Learning Agreement und entsprechende Anträge an den Prüfungsausschuß herein. Um den internationalen Austausch zu unterstützen wird der Prüfungsausschuß entsprechende Anträge besonders wohlwollend prüfen. - Arbeitswissenschaften (3 SWS, 4 LP)
- Einfuehrung in die Rechtsordnung (2 SWS, 3 LP)
- Telekommunikationsrecht (2 SWS, 3 LP)
- Rundfunkrecht (2 SWS, 3 LP)
- BWL fuer Maschinenbauer (3 SWS = V2 + U1, 4 LP)
- Produktionswirtschaft (3 SWS = V2 + U1, 4 LP)
- Informationsmanagement (4 LP)
- Projektmanagement (4 LP)
- Finanzbuchhaltung (4 LP)
- Medienethik (2 SWS, 3 LP)
- Medien: Geschichte, Theorie und Praxis (2 SWS, 3 LP)
- Finanzmanagement fuer Unternehmen (2 SWS, 3LP)
- Einfuehrung in die Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung (2 SWS, 3 LP)
- Music meets Computer (V1 + U1 = 3 LP)
- Computer meets music aesthetics (V1 = 2 LP)
- Veranstaltungen der Rostocker Existenzgründer Initiative ROXI
Das Bachelor-Studium kann nur zu Beginn des Wintersemesters begonnen werden.
Das Master-Studium ist als konsekutives Bachelor-Master Studium gedacht. Das bedeutet, daß typischerweise das Bachelor-Studium absolviert wird und unmittelbar danach das Master-Studium aufgenommen wird. Das erste Semester des Master-Studiums besteht aus einer berufspraktischen Tätigkeit.
Sie können das Master-Studium jedoch auch als Quereinsteiger beginnen. Auch dann ist der typische Beginn für das Master-Studium das Wintersemester. Da jedoch das erste Semester des Master-Studiums eine berufspraktische Tätigkeit vorsieht, können Sie auch im Sommersemester das Master-Studium beginnen, wenn Sie eine berufspraktische Tätigkeit nachweisen. Sie sollten einen facheinschlägigen Bachelor mitbringen.
Da der Bachelor-Master-Studiengang als konsekutiver Studiengang aufgebaut ist, sind alle Inhalte, die im Bachelor-Studium unterrichtet wurden, Voraussetzung für ein Verständnis der Lehrveranstaltungen im Master-Studium. Das bedeutet, sie sollten ein Bachelor-Studium in einem der Bereiche "Technische Informatik" oder "Informationstechnik" absolviert haben. Wenn Sie einen Bachelor-Abschluß im Bereich "Elektronik" oder"Elektrotechnik" erworben haben, so fehlen Ihnen möglicherweise Vorkenntnisse in den Bereichen Programmierung, Rechnernetze oder Betriebssysteme. Wenn Sie einen Bachelor-Abschluß im Bereich "Informatik" oder "Wirtschaftsinformatik" erworben haben, so fehlen Ihnen möglicherweise Vorkenntnisse in den Bereichen Elektronik, Elektrotechnik, Digitaltechnik, Signal- und Systemtheorie.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie als Quereinsteiger bei uns das Master-Studium aufnehmen wollen. Sie sollten dann jedoch sicherstellen, daß Sie die erwarteten Vorkenntnisse haben. Die Anträge senden Sie bitte an das Studienbüro der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik, Stelzengang Raum 126 - 127, Albert Einstein Straße 2, 18059 Rostock. 4. November 2004 2. Dezember 2004 6. Januar 2005 3. Februar 2005
|